Bildungsprämie - staatliche Förderung für unsere Kunden
Jetzt noch attraktiver
Seit 2008 existiert die Bildungsprämie, aber bislang wurden Sie lediglich mit 154,00 Euro gefördert. Seit Januar 2010 wurde dies nun auf 500,00 Euro erhöht. 50% der Kursgebühren können nun für berufliche Weiterbildung erstattet werden. Selbständige und viele Erwerbstätige können jetzt davon profitieren. Unabhängig von der Größe des Betriebes.
Die Voraussetzungen: Wer kann die Bildungsprämie in Anspruch nehmen.
- Personen, die eine berufliche Weiterbildung suchen
- Selbständige und erwerbstätige Angestellte
- Wenn Sie über ein zu versteuerndes Jahres Einkommen von maximal 25,600 Euro (bzw. 51,200,-- Euro bei Ehepaaren) verfügen.
Und wie geht’s
Sie wenden sich an eine der Beratungsstellen vor Ort, die individuell prüft ob bei Ihnen die oben genannten Vorraussetzungen zutreffen und können kann ganz unbürokratisch bei uns einen passenden Kurs für sich buchen. 1 X jährlich können Sie so ganz problemlos und schnell einen Prämiengutschein einlösen.
Rufen Sie uns einfach an, wir informieren Sie gerne.
Natürlich können Sie eine Beratungsstelle auch hier finden.
WEITERBILDUNGSSPAREN
Durch Änderung des Vermögensbildungsgesetzes (VermBG) ist seit dem 1. Januar 2009 eine vorzeitige unschädliche Entnahme aus dem angesparten Guthaben möglich, um den Eigenanteil einer individuellen beruflichen Weiterbildung zu finanzieren.
Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren! – auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.
Und dies gilt auch, wenn Sie den Kurs bereits begonnen haben und die Anmeldung zu einer Maßnahme bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt ist.
Das entnommene Geld Ihrer Vermögensanlage muss nachweißlich innerhalb von 3 Monaten für einen Kurs genutzt werden. Dass die Verwendung des Erlöses innerhalb dieser Frist erfolgen wird, hat der Nutzer oder die Nutzerin dem Anlageinstitut (Bank, Sparkasse, Bau-Sparkasse o.ä.) gegenüber zu bestätigen. Wir helfen Ihnen hier gerne.