Sprachentraining gefördert

von der Agentur für Arbeit / Jobcenter / Kommunale Beschäftigungsgesellschaften/ Transfergesellschaften

WeGebAU - Weiterbildungsförderung im Fremdsprachenbereich für Unternehmen

Englisch für den Beruf

Zertifizierte Sprachkurse über das Förderprogramm WeGebAU der Bundesagentur für Arbeit

Im Rahmen des Förderprogramms "WeGebAU" werden durch die Agenturen für Arbeit verschiedene Fortbildungsmaßnahmen gefördert.

WeGebAU  (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen)

Förderung über Aktivierungs u. Vermittlungsgutschein - Einzelmaßnahme

Maßnummer: 317 47 17, Maßnahme nach AZAV, Zertifikats Nr. 10143

Vermittlung von: Spezialkenntnissen, Sprachen - Einzeltraining 

Dauer:    max. 240 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (20 Tage)
               max. 8 Wochen

               kürze Trainingseinheiten von 1 bis 4 Wochen sind möglich

Beginn:    individuell festzulegen, nach Bedarf

Vermittlung verschiedener Sprachen möglich (Englisch, Deutsch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Niederländisch, Russisch, u. v. m. )

Maßnahmeziel: Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen

Zugangsvoraussetzungen: Zuweisung durch den Kostenträger (z. B. Agentur für Arbeit)

WeGebAU - Weiterbildungsförderung im Fremdsprachenbereich für Unternehmen

Zertifizierte Sprachkurse über das Förderprogramm WeGebAU der Bundesagentur für Arbeit

Investieren Sie aktiv in die Fähigkeiten Ihrer Mitarbeiter und sichern Sie so die Zukunft Ihres Unternehmens.
Es lohnt sich, die eigenen Mitarbeiter mit finanzieller Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit und mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds weiterzuqualifizieren.

Das inlingua Center Wuppertal bietet als anerkannter Bildungsträger für Unternehmen zertifizierte Bildungsmaßnahmen im Fremdsprachenbereich an.

Im Rahmen des Förderprogramms "WeGebAU" werden durch die Agenturen für Arbeit verschiedene Fortbildungsmaßnahmen gefördert.

WeGebAU  (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen)

Was wird gefördert?

Sprachliche Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen werden umfangreich gefördert.

Dies kann der Business-Englischkurs sein, oder auch der Deutschkurs auf gehobenem Niveau, für Personen ausländischer Herkunft, die bereits im Betrieb arbeiten und ihre Deutschkenntnisse verbessern möchten.

Wer wird gefördert?

Geringqualifizierte Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen

ohne anerkannten Berufsabschluss 

oder mit Berufsabschluss aber längerer Unterbrechung oder anderer Tätigkeit z. B. mehr als vier Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit bzw. Arbeitslosigkeit, Kindererziehung und Pflege eines Angehörigen eine dem Berufsabschluss entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausüben können

Wie viel wird gefördert?
Die Weiterbildungskosten können bis zu 100 % übernommen werden. Die weiterbildungsbedingte Ausfallzeit kann mit einem Arbeitsentgeltzuschuss bis zu 100 % gefördert werden.

Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen in kleinen und mittleren Unternehmen mit max. 250 Mitarbeitern, die bei Beginn der Teilnahme das 45. Lebensjahr erreicht haben, können Weiterbildungskosten bis zu 75 % gefördert bekommen, wenn die Maßnahme nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung für Weiterbildungen (AZWV oder AZAV) zugelassen ist und mindestens 160 Unterrichtseinheiten absolviert werden.

Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen in kleinen und mittleren Unternehmen mit max. 250 Mitarbeitern, die bei Beginn der Teilnahme das 45. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, können Weiterbildungskosten bis zu 50 % gefördert bekommen, wenn die Maßnahme nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung für Weiterbildungen (AZWV oder AZAV) zugelassen ist, mindestens 160 Unterrichtseinheiten absolviert werden und der Arbeitgeber sich mit 50 % an den Weiterbildungskosten beteiligt.

Um in den Genuss der staatlich geförderten Trainingsmaßnahmen zu gelangen, wenden Sie sich am besten direkt an uns, wir beraten Sie gerne!

 

Der Bildungsscheck wird gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Er richtet sich gleichermaßen an Beschäftigte und Unternehmen und berücksichtigt vor allem diejenigen Menschen mit unsicheren Arbeitsmarktchancen.

Bei inlingua Gütersloh können Sie diese Bildungsschecks einlösen. Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen einen Zuschuss von 50 Prozent, bis zu 500 Euro, zu den Weiterbildungskosten.

Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Das sind u.a. auch Sprachkurse, sofern der Unterricht in einer Gruppe stattfindet, die der Allgemeinheit öffentlich zugänglich ist.

Individueller und betrieblicher Zugang – Wer den Bildungsscheck erhält

Den Bildungsscheck können sowohl Beschäftigte individuell für ihre berufliche Weiterentwicklung nutzen als auch kleinere und mittlere Betriebe einsetzen, um geeignete Qualifizierungen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf den Weg zu bringen.

Unternehmerinnen und Unternehmer sowie freiberuflich Tätige haben in den ersten 5 Jahren nach der Gründung ebenfalls die Möglichkeit, den Weiterbildungszuschuss in Anspruch zu nehmen.

Einen Bildungsscheck kann in der Regel erhalten, wer im laufenden und / oder vorangegangenen Jahr keine berufliche Weiterbildung begonnen hat. Mit dem Online-Check der G.I.B. können Sie selbst testen, ob Sie den Bildungsscheck erhalten können. Zum Online-Check

Für Beschäftigte mit geringem Einkommen gibt es demnächst auch wieder die „Bildungsprämie“. Informationen zu diesem bundesweiten Angebot finden Sie unter www.bildungspraemie.info

Jährliche Weiterbildung – verbesserte Förderung für Menschen mit unsicheren Arbeitsmarktchancen

Das neue Bildungsscheck-Verfahren verbessert den Zugang zur beruflichen Weiterbildung vor allem für diejenigen Menschen, die nicht die besten Voraussetzungen mitbringen, um am Arbeitsmarkt zu bestehen. Sie können jetzt jährlich einen Bildungsscheck erhalten. Dies gilt für folgende Personengruppen:

  1. Beschäftigte, die über keinen Berufsabschluss verfügen
  2. Beschäftigte, die seit mehr als 4 Jahren nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten
  3. befristet Beschäftigte
  4. Zeitarbeitskräfte
  5. Berufsrückkehrende, die besondere Schulungen zum beruflichen Wiedereinstieg benötigen
  6. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die älter als 50 Jahre sind

Bildungsscheck im Paket – gezielte Förderung von mittleren und kleinen Unternehmen

Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten können für Qualifizierungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zu 20 Bildungsschecks pro Jahr erhalten. Insbesondere sind dabei diejenigen Beschäftigten zu berücksichtigen, die zur oben beschriebenen Personengruppe gehören. Ihr Anteil muss mindestens 50 Prozent betragen.

Für Kleinstunternehmen mit maximal zehn Beschäftigten gilt diese Auflage nicht. Um ihre Teilnahme am Bildungsscheck-Verfahren zu verbessern, können sie jährlich bis zu fünf Bildungsschecks für ihre Mitarbeiterinnen + Mitarbeiter in Anspruch nehmen. Weitere Bildungsschecks werden nur dann vergeben, wenn Beschäftigte der oben beschriebenen Personengruppe dabei sind.

Beratungseinrichtungen informieren und stellen den Bildungsscheck aus

Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in NRW vergeben. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen. Eine Beratung ist für alle Interessierten verbindlich.

Mehr Informationen erhalten Sie über das Internet:  https://www.mags.nrw/bildungsscheck

Bitte erkundigen Sie sich immer bei den Beratungsstellen / im Internet, ob sich zwischenzeitlich Änderungen ergeben haben.